Aufnahmebedingungen

Für die Zusatzausbildung zur Reitpädagogin SV-HPR, zum Reitpädagogen SV-HPR:


• mindesten 25 Jahre alt bei Ausbildungsbeginn
• abgeschlossene pädagogische Grundausbildung
• mindestens 1 Jahr Erfahrung im pädagogischen Grundberuf
• vorgeschriebene reiterliche Qualifikation (Reiterbrevet II SVPS oder andere gleichwertige Qualifikation)
• persönliche Eignung (vor allem breite eigene Lebenserfahrung)
• Besuch eines Infoabends
• Einreichen des persönlichen Dossiers (vrgl. Infoabend / Anmeldeung)
Aufnahmeprüfung mit persönlichem Gespräch
 

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