Statuten

 

Hier die Druckversion im PDF-Format: statuten_2008.pdf  (Stand 2008)


I Name, Begriff, Sitz

Art. 1 Name

Unter dem Namen "Schweizerische Vereinigung für Heilpädagogisches Reiten SV-HPR besteht ein gemeinnütziger Verein nach Art. 60 ff. ZGB.

Art. 2 Begriff

Das "Heilpädagogische Reiten” ist ein Teilbereich des "Therapeutischen Reitens".

Unter dem Begriff "Heilpädagogisches Reiten und Voltigieren" werden pädagogische, psychologische, psychotherapeutische, rehabilitative und soziointegrative Einflussnahmen jeglicher Art mit Hilfe von Pferden bei Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen mit verschiedenen Behinderungen oder Störungen zusammengefasst. Dabei steht nicht die reiterliche Ausbildung, sondern die individuelle Förderung im Vordergrund, d.h. vor allem eine günstige Beeinflussung des Verhaltens und des Befindens.

Art. 3 Sitz

Der Sitz der SV-HPR befindet sich am Wohnort des Präsidenten / der Präsidentin.


II Zweck, Mittel

Art. 4 Zweck

Die SV-HPR bezweckt die Förderung und die Verbreitung des "Heilpädagogischen Reitens" in Fachkreisen und in der Öffentlichkeit und dessen Anerkennung als pädagogisch-therapeutische Massnahme im ambulanten und stationären Bereich.

Art. 5 Mittel

- Die SV-HPR koordiniert und unterstützt die Tätigkeit ihrer Mitglieder;
- sie berät sie bei Auf- und Ausbau von Angeboten im Bereich des Heilpädagogischen Reitens;
- sie vertritt ihre Interessen gegenüber Dritten; ist Gesprächspartnerin gegenüber offiziellen Institutionen, Privaten und Versicherungen;
- sie pflegt Kontakte, stellt Querverbindungen her und liiert sich allenfalls in geeigneter Form mit Verbänden und Vereinigungen im In- und Ausland, die verwandte Ziele verfolgen;
- sie regelt das Ausbildungswesen und die Zulassungsbedingungen für die Anerkennung der Reitpädagogen SV-HPR sowie deren Weiterbildung;
- sie fördert Ausbildungsangebote im Bereich der Pferdehaltung für Menschen mit Behinderungen oder Störungen;
- sie fördert die artgerechte Haltung und die Ausbildung von Pferden für den therapeutischen Einsatz.
- sie ist Mitglied der OdA Pferdeberufe
 

III Mitgliedschaft

Art. 6 Mitglieder


Es bestehen folgende Arten der Mitgliedschaft:


- Einzelmitglieder (mündige Personen)
Sie sind stimm- und wahlberechtigt sowie beitragspflichtig;

- Kollektivmitglieder (Vereine und weitere juristische Personen)
Sie sind stimmberechtigt und beitragspflichtig;

- Regionalgruppen SV-HPR (freiwillige Zusammenschlüsse von SV-HPR Einzelmitgliedern)
Sie sind eine Spezialform von Kollektivmitgliedern. Sie haben eine eigene Rechtspersönlichkeit und konstituieren sich selbst. Sie haben ein Antragsrecht an die Organe der SV-HPR. Sie halten sich in ihrer Tätigkeit an die Statuten der SV-HPR und an die Beschlüsse ihrer Organe. Über die Zulassung / Anerkennung entscheidet der Vorstand SV-HPR. Sie erstatten zuhanden der Mitgliederversammlung der SV-HPR einen jährlichen Tätigkeitsbericht.
Regionalgruppen sind weder stimmberechtigt noch beitragspflichtig;

- Passivmitglieder (mündige Personen)
Sie sind nicht stimm- und wahlberechtigt, sind jedoch beitragspflichtig;

- Ehrenmitglieder
Sie sind Einzelmitglieder, die sich um die SV-HPR besonders verdient gemacht haben. Sie sind stimm- und wahlberechtigt und von der Beitragspflicht entbunden.

Art. 7 Beiträge

Die Höhe der Mitgliederbeiträge ist in Art. 27 festgelegt.

Art. 8 Gönner

Gönner (natürliche und juristische Personen):
Sie fördern und unterstützen die SV-HPR durch besondere materielle und immaterielle Zuwendungen. Sie haben keine Vereinsrechte und –pflichten.

Art. 9 Beitritt

Der Beitritt kann jederzeit erfolgen. Die Beitrittserklärung ist schriftlich dem Vorstand einzureichen, der über die Aufnahme entscheidet.

Art. 10 Austritt

Der Austritt aus der SV-HPR kann auf Ende eines Kalenderjahres schriftlich erklärt werden. Die Mitgliedschaft erlischt automatisch, wenn der Jahresbeitrag nicht bezahlt worden ist (Stichtag: folgende Mitgliederversammlung). Das Jahresbetreffnis bleibt jedoch geschuldet.

Art. 11 Ausschluss

Der Ausschluss erfolgt aus wichtigen Gründen (z.B. statuten- und reglementswidriges Verhalten, Schädigung des Ansehens der Vereinigung, Verstösse gegen die Grundsätze des Tierschutzes, etc.) auf Antrag des Vorstandes durch Mehrheitsbeschluss der Mitgliederversammlung.
 

IV Organisation

Art. 12 Organe

Die Organe der SV-HPR sind (vgl. auch Organigramm im Anhang):
- die Mitgliederversammlung (MV)
- der Vorstand (VS)
- die Kontrollstelle (KS)
- die Rekurskommission (RK)

a) Mitgliederversammlung (MV)

Art. 13
ordentliche MV
Die ordentliche Mitgliederversammlung besteht aus allen Einzel-, Kollektiv-, und Ehrenmitgliedern, sowie den Regionalgruppen. Sie wird vom Vorstand einberufen. Sie findet jährlich im 1. Semester des Kalenderjahres statt. Das Stimm- und Wahlrecht richtet sich nach der Mitgliedart (vgl. Art. 6).

Fristen
Anträge sind mindestens 30 Tage vor der Mitgliederversammlung schriftlich dem Präsidenten / der Präsidentin einzureichen.

Die Einladung hat mindestens 20 Tage im voraus unter Bekanntgabe der Traktanden schriftlich zu erfolgen.

ausserordentliche MV
Eine ausserordentliche Mitgliederversammlung wird einberufen, wenn es der Vorstand für notwendig erachtet, oder wenn ein Fünftel der Mitglieder die Einberufung unter Angabe der zu behandelnden Traktanden schriftlich verlangt. Im letzteren Falle muss spätestens 30 Tage nach der Aufforderung die ausserordentliche Mitgliederversammlung abgehalten werden.

Art. 14 Beschlussfähigkeit

Die Mitgliederversammlung ist unbesehen der Anzahl der anwesenden Mitglieder beschlussfähig. Ohne anderweitigen Antrag gilt offene Abstimmung. Das einfache Mehr entscheidet (ausser bei Statutenänderungen und bei Vereinsauflösung, siehe dort). Bei Stimmengleichheit hat der Präsident / die Präsidentin den Stichentscheid.

Art. 15 Aufgaben und Kompetenzen MV

Die Aufgaben und Kompetenzen der Mitgliederversammlung sind:
- Wahl des Präsidenten / der Präsidentin;
- Wahl der übrigen Mitglieder des Vorstandes;
- Wahl der Kontrollstelle;
- Wahl der ständigen Mitglieder der Rekurskommission;
- Genehmigung des Jahresberichtes des Präsidenten / der Präsidentin;
- Genehmigung des Jahresberichtes der Rekurskommission;
- Genehmigung der Jahresrechnung und des Berichtes der Kontrollstelle;
- Festsetzung der jährlichen Mitgliederbeiträge, bei Bedarf durch entsprechende Statutenänderung mit einfachem Mehr der anwesenden Mitglieder;
- Genehmigung des Budgets;
- Genehmigung des Vereinsprogrammes für das kommende Jahr;
- Änderung der Statuten mit 2/3-Mehrheit der anwesenden stimmberechtigten Mitglieder (Ausnahme = Statutenänderungen zur Anpassung der Mitgliederbeiträge mit einfachem Mehr der anwesenden Mitglieder).

b) Vorstand (VS)

Art. 16 Organisation

Der Vorstand besteht aus 7 - 9 Mitgliedern. Die Amtsdauer beträgt 3 Jahre ohne Amtszeitbeschränkung. Der Vorstand konstituiert sich selbst.

Unterschriften
Die Unterschriftenregelung richtet sich nach dem entsprechenden Reglement. Im Finanzverkehr unterzeichnet jeweils der Präsident / die Präsidentin kollektiv mit einem weiteren Vorstandsmitglied.

Art. 17 Aufgaben und Kompetenzen VS

Die Aufgaben und Kompetenzen des Vorstandes sind:
- Führung des Vereines;
- Vertretung der SV-HPR nach aussen;
- Einberufung von Mitgliederversammlungen (MV);
- Vollzug der Beschlüsse der Mitgliederversammlung (MV);
- Vollzug der Beschlüsse der Rekurskommission (RK);
- Erstellen des Jahresberichts;
- Erstellen der Jahresrechnung und des Budgets;
- Aufstellen des Vereinsprogrammes für das kommende Jahr;
- Aufnahme von neuen Vereinsmitgliedern;
- Beratung und Unterstützung der Vereinsmitglieder;
- Betreiben einer Auskunftsstelle;
- Sicherstellung der PR, des Marketings und der Publikationsmedien;
- Erlass von Reglementen;
- Organisation und Regelung des Aus- und Weiterbildungswesens;
- Bildung von Fachgruppen und Kommissionen;
- Budgetkompetenz (Fr. 5'000.-);
- Festlegung von allfälligen Spesenentschädigungen;
- Personalentscheide (inkl. Anstellung / Entlassung), übergeordnete Personalführung;
- Entscheidung über die Anhebung von Prozessen, den Abstand von solchen und den Abschluss von Vergleichen;
- Sicherstellung des Controllings.

c) Kontrollstelle (KS)

Art. 18 Organisation

Die Kontrollstelle besteht aus zwei Revisoren, die nicht Mitglieder des Vorstandes sind. Ihre Amtsdauer beträgt 3 Jahre ohne Amtszeitbeschränkung.

Art. 19 Aufgaben und Kompetenzen KS

Die Aufgaben und Kompetenzen der Kontrollstelle sind in Art. 907-910 OR festgehalten.


d) Rekurskommission (RK)

Art. 20 Organisation

Die Rekurskommission besteht aus 4 ständigen Mitgliedern, die nicht Mitglieder des Vorstandes sind, sowie einem Beisitzer der betreffenden Kommission, deren Entscheid durch die RK beurteilt werden muss.
Die Amtsdauer der ständigen Mitglieder beträgt 3 Jahre ohne Amtszeitbeschränkung.
Den Vorsitz führt das älteste der an der betreffenden Sitzung anwesenden ständigen Mitglieder.

Art. 21 Aufgaben und Kompetenzen RK

Die RK beurteilt definitiv rekursfähige Kommissions- bzw. Vorstandsentscheide, die nicht in andere Kompetenzbereiche fallen.
Die RK erstattet jährlich Bericht über ihre Tätigkeit an die Mitgliederversammlung.


V Finanzen

Art. 22

Die SV-HPR strebt keinen Gewinn an.
Geldmittel
Die finanziellen Mittel bestehen aus:
- Mitgliederbeiträgen, Unterstützungen durch Gönner, Spenden;
- Vermögenserträge und weitere finanzielle Zuwendungen;
- Erträge aus besonderen Aktionen, Anlässen und Aktivitäten.
Die Geldmittel werden für den Vereinszweck verwendet.

Art. 23 Organisation

Die SV-HPR führt eine Kostenstellenrechnung, worin die Vereinsfinanzen von den übrigen Aktivitäten klar abzugrenzen sind.


Art. 24 Fälligkeit

Das Rechnungsjahr beginnt am 1. Januar und endet am 31. Dezember. Die Mitgliederbeiträge werden per 1. Januar fällig. Mitglieder, welche im letzten Quartal aufgenommen werden, bezahlen den ersten Jahresbeitrag im folgenden Jahr.

Art. 25 Haftung

Der Verein haftet für gemeinsame Verbindlichkeiten mit seinem Vereinsvermögen. Eine persönliche Haftung aller Mitglieder ist ausgeschlossen.


VI Auflösung

Art. 26 Auflösung

Die Auflösung der SV-HPR kann nur durch eine zu diesem Zweck einberufene Mitgliederversammlung beschlossen werden. Dazu ist eine Dreiviertelmehrheit der anwesenden stimmberechtigten Mitglieder erforderlich.

Verwendung des Vermögens
Die letzte Mitgliederversammlung legt die Verwendung des Vereinsvermögens fest. Es hat sinngemäss dem Zweck der SV-HPR zu dienen.


VII Höhe der Mitgliederbeiträge

Art. 27 Höhe der Mitgliederbeiträge*

Die Mitglieder bezahlen ab 1.1.2007 folgende jährliche Beiträge:

- Einzelmitglieder          Fr. 120.-
- Kollektivmitglieder       Fr. 180.-
- Regionalgruppen         Fr.     0.-
- Passivmitglieder          Fr.   80.-
- Ehrenmitglieder           Fr.     0.-

·       
VIII Inkrafttreten

Art. 28 Inkrafttreten

Diese Statuten treten gemäss Beschluss der Mitgliederversammlung vom 17. April 1999 per sofort in Kraft und ersetzen alle vorgängigen Versionen.


Zollikon, 17. April 1999
Die Präsidentin: Der Aktuar:
(Ursula Zeller) (Johannes Zürrer)

 *   Änderung der MV 2007

**  vorgeschlagene Änderung MV 2008

 

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