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Statuten
Hier die Druckversion im PDF-Format:
statuten_2008.pdf
(Stand 2008)
I Name, Begriff,
Sitz
Art. 1 Name
Unter dem Namen "Schweizerische Vereinigung für Heilpädagogisches
Reiten SV-HPR besteht ein gemeinnütziger Verein nach Art. 60 ff. ZGB.
Art. 2 Begriff
Das "Heilpädagogische Reiten” ist ein Teilbereich des "Therapeutischen
Reitens".
Unter dem Begriff "Heilpädagogisches Reiten und Voltigieren" werden
pädagogische, psychologische, psychotherapeutische, rehabilitative und
soziointegrative Einflussnahmen jeglicher Art mit Hilfe von Pferden
bei Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen mit verschiedenen
Behinderungen oder Störungen zusammengefasst. Dabei steht nicht die
reiterliche Ausbildung, sondern die individuelle Förderung im
Vordergrund, d.h. vor allem eine günstige Beeinflussung des Verhaltens
und des Befindens.
Art. 3 Sitz
Der Sitz der SV-HPR befindet sich am Wohnort des Präsidenten / der
Präsidentin.
II Zweck, Mittel
Art. 4 Zweck
Die SV-HPR bezweckt die Förderung und die Verbreitung des
"Heilpädagogischen Reitens" in Fachkreisen und in der Öffentlichkeit
und dessen Anerkennung als pädagogisch-therapeutische Massnahme im
ambulanten und stationären Bereich.
Art. 5 Mittel
- Die SV-HPR koordiniert und unterstützt die Tätigkeit ihrer
Mitglieder;
- sie berät sie bei Auf- und Ausbau von Angeboten im Bereich des
Heilpädagogischen Reitens;
- sie vertritt ihre Interessen gegenüber Dritten; ist
Gesprächspartnerin gegenüber offiziellen Institutionen, Privaten und
Versicherungen;
- sie pflegt Kontakte, stellt Querverbindungen her und liiert sich
allenfalls in geeigneter Form mit Verbänden und Vereinigungen im In-
und Ausland, die verwandte Ziele verfolgen;
- sie regelt das Ausbildungswesen und die Zulassungsbedingungen für
die Anerkennung der Reitpädagogen SV-HPR sowie deren Weiterbildung;
- sie fördert Ausbildungsangebote im Bereich der Pferdehaltung für
Menschen mit Behinderungen oder Störungen;
- sie fördert die artgerechte Haltung und die Ausbildung von Pferden
für den therapeutischen Einsatz.
- sie ist Mitglied der OdA Pferdeberufe
III
Mitgliedschaft
Art. 6 Mitglieder
Es bestehen folgende Arten der Mitgliedschaft:
- Einzelmitglieder (mündige Personen)
Sie sind stimm- und wahlberechtigt sowie beitragspflichtig;
- Kollektivmitglieder (Vereine und weitere juristische Personen)
Sie sind stimmberechtigt und beitragspflichtig;
- Regionalgruppen SV-HPR (freiwillige Zusammenschlüsse von SV-HPR
Einzelmitgliedern)
Sie sind eine Spezialform von Kollektivmitgliedern. Sie haben eine
eigene Rechtspersönlichkeit und konstituieren sich selbst. Sie haben
ein Antragsrecht an die Organe der SV-HPR. Sie halten sich in ihrer
Tätigkeit an die Statuten der SV-HPR und an die Beschlüsse ihrer
Organe. Über die Zulassung / Anerkennung entscheidet der Vorstand
SV-HPR. Sie erstatten zuhanden der Mitgliederversammlung der SV-HPR
einen jährlichen Tätigkeitsbericht.
Regionalgruppen sind weder stimmberechtigt noch beitragspflichtig;
- Passivmitglieder (mündige Personen)
Sie sind nicht stimm- und wahlberechtigt, sind jedoch
beitragspflichtig;
- Ehrenmitglieder
Sie sind Einzelmitglieder, die sich um die SV-HPR besonders verdient
gemacht haben. Sie sind stimm- und wahlberechtigt und von der
Beitragspflicht entbunden.
Art. 7 Beiträge
Die Höhe der Mitgliederbeiträge ist in Art. 27 festgelegt.
Art. 8 Gönner
Gönner (natürliche und juristische Personen):
Sie fördern und unterstützen die SV-HPR durch besondere materielle und
immaterielle Zuwendungen. Sie haben keine Vereinsrechte und
–pflichten.
Art. 9 Beitritt
Der Beitritt kann jederzeit erfolgen. Die Beitrittserklärung ist
schriftlich dem Vorstand einzureichen, der über die Aufnahme
entscheidet.
Art. 10 Austritt
Der Austritt aus der SV-HPR kann auf Ende eines Kalenderjahres
schriftlich erklärt werden. Die Mitgliedschaft erlischt automatisch,
wenn der Jahresbeitrag nicht bezahlt worden ist (Stichtag: folgende
Mitgliederversammlung). Das Jahresbetreffnis bleibt jedoch geschuldet.
Art. 11 Ausschluss
Der Ausschluss erfolgt aus wichtigen Gründen (z.B. statuten- und
reglementswidriges Verhalten, Schädigung des Ansehens der Vereinigung,
Verstösse gegen die Grundsätze des Tierschutzes, etc.) auf Antrag des
Vorstandes durch Mehrheitsbeschluss der Mitgliederversammlung.
IV Organisation
Art. 12 Organe
Die Organe der SV-HPR sind (vgl. auch Organigramm im Anhang):
- die Mitgliederversammlung (MV)
- der Vorstand (VS)
- die Kontrollstelle (KS)
- die Rekurskommission (RK)
a) Mitgliederversammlung (MV)
Art. 13
ordentliche MV
Die ordentliche Mitgliederversammlung besteht aus allen Einzel-,
Kollektiv-, und Ehrenmitgliedern, sowie den Regionalgruppen. Sie wird
vom Vorstand einberufen. Sie findet jährlich im 1. Semester des
Kalenderjahres statt. Das Stimm- und Wahlrecht richtet sich nach der
Mitgliedart (vgl. Art. 6).
Fristen
Anträge sind mindestens 30 Tage vor der Mitgliederversammlung
schriftlich dem Präsidenten / der Präsidentin einzureichen.
Die Einladung hat mindestens 20 Tage im voraus unter Bekanntgabe der
Traktanden schriftlich zu erfolgen.
ausserordentliche MV
Eine ausserordentliche Mitgliederversammlung wird einberufen, wenn es
der Vorstand für notwendig erachtet, oder wenn ein Fünftel der
Mitglieder die Einberufung unter Angabe der zu behandelnden Traktanden
schriftlich verlangt. Im letzteren Falle muss spätestens 30 Tage nach
der Aufforderung die ausserordentliche Mitgliederversammlung
abgehalten werden.
Art. 14 Beschlussfähigkeit
Die Mitgliederversammlung ist unbesehen der Anzahl der anwesenden
Mitglieder beschlussfähig. Ohne anderweitigen Antrag gilt offene
Abstimmung. Das einfache Mehr entscheidet (ausser bei
Statutenänderungen und bei Vereinsauflösung, siehe dort). Bei
Stimmengleichheit hat der Präsident / die Präsidentin den
Stichentscheid.
Art. 15 Aufgaben und Kompetenzen MV
Die Aufgaben und Kompetenzen der Mitgliederversammlung sind:
- Wahl des Präsidenten / der Präsidentin;
- Wahl der übrigen Mitglieder des Vorstandes;
- Wahl der Kontrollstelle;
- Wahl der ständigen Mitglieder der Rekurskommission;
- Genehmigung des Jahresberichtes des Präsidenten / der Präsidentin;
- Genehmigung des Jahresberichtes der Rekurskommission;
- Genehmigung der Jahresrechnung und des Berichtes der Kontrollstelle;
- Festsetzung der jährlichen Mitgliederbeiträge, bei Bedarf durch
entsprechende Statutenänderung mit einfachem Mehr der anwesenden
Mitglieder;
- Genehmigung des Budgets;
- Genehmigung des Vereinsprogrammes für das kommende Jahr;
- Änderung der Statuten mit 2/3-Mehrheit der anwesenden
stimmberechtigten Mitglieder (Ausnahme = Statutenänderungen zur
Anpassung der Mitgliederbeiträge mit einfachem Mehr der anwesenden
Mitglieder).
b) Vorstand (VS)
Art. 16 Organisation
Der Vorstand besteht aus 7 - 9 Mitgliedern. Die Amtsdauer beträgt 3
Jahre ohne Amtszeitbeschränkung. Der Vorstand konstituiert sich
selbst.
Unterschriften
Die Unterschriftenregelung richtet sich nach dem entsprechenden
Reglement. Im Finanzverkehr unterzeichnet jeweils der Präsident / die
Präsidentin kollektiv mit einem weiteren Vorstandsmitglied.
Art. 17 Aufgaben und Kompetenzen VS
Die Aufgaben und Kompetenzen des Vorstandes sind:
- Führung des Vereines;
- Vertretung der SV-HPR nach aussen;
- Einberufung von Mitgliederversammlungen (MV);
- Vollzug der Beschlüsse der Mitgliederversammlung (MV);
- Vollzug der Beschlüsse der Rekurskommission (RK);
- Erstellen des Jahresberichts;
- Erstellen der Jahresrechnung und des Budgets;
- Aufstellen des Vereinsprogrammes für das kommende Jahr;
- Aufnahme von neuen Vereinsmitgliedern;
- Beratung und Unterstützung der Vereinsmitglieder;
- Betreiben einer Auskunftsstelle;
- Sicherstellung der PR, des Marketings und der Publikationsmedien;
- Erlass von Reglementen;
- Organisation und Regelung des Aus- und Weiterbildungswesens;
- Bildung von Fachgruppen und Kommissionen;
- Budgetkompetenz (Fr. 5'000.-);
- Festlegung von allfälligen Spesenentschädigungen;
- Personalentscheide (inkl. Anstellung / Entlassung), übergeordnete
Personalführung;
- Entscheidung über die Anhebung von Prozessen, den Abstand von
solchen und den Abschluss von Vergleichen;
- Sicherstellung des Controllings.
c) Kontrollstelle (KS)
Art. 18 Organisation
Die Kontrollstelle besteht aus zwei Revisoren, die nicht Mitglieder
des Vorstandes sind. Ihre Amtsdauer beträgt 3 Jahre ohne
Amtszeitbeschränkung.
Art. 19 Aufgaben und Kompetenzen KS
Die Aufgaben und Kompetenzen der Kontrollstelle sind in Art. 907-910
OR festgehalten.
d) Rekurskommission (RK)
Art. 20 Organisation
Die Rekurskommission besteht aus 4 ständigen Mitgliedern, die nicht
Mitglieder des Vorstandes sind, sowie einem Beisitzer der betreffenden
Kommission, deren Entscheid durch die RK beurteilt werden muss.
Die Amtsdauer der ständigen Mitglieder beträgt 3 Jahre ohne
Amtszeitbeschränkung.
Den Vorsitz führt das älteste der an der betreffenden Sitzung
anwesenden ständigen Mitglieder.
Art. 21 Aufgaben und Kompetenzen RK
Die RK beurteilt definitiv rekursfähige Kommissions- bzw.
Vorstandsentscheide, die nicht in andere Kompetenzbereiche fallen.
Die RK erstattet jährlich Bericht über ihre Tätigkeit an die
Mitgliederversammlung.
V Finanzen
Art. 22
Die SV-HPR strebt keinen Gewinn an.
Geldmittel
Die finanziellen Mittel bestehen aus:
- Mitgliederbeiträgen, Unterstützungen durch Gönner, Spenden;
- Vermögenserträge und weitere finanzielle Zuwendungen;
- Erträge aus besonderen Aktionen, Anlässen und Aktivitäten.
Die Geldmittel werden für den Vereinszweck verwendet.
Art. 23 Organisation
Die SV-HPR führt eine Kostenstellenrechnung, worin die Vereinsfinanzen
von den übrigen Aktivitäten klar abzugrenzen sind.
Art. 24 Fälligkeit
Das Rechnungsjahr beginnt am 1. Januar und endet am 31. Dezember. Die
Mitgliederbeiträge werden per 1. Januar fällig. Mitglieder, welche im
letzten Quartal aufgenommen werden, bezahlen den ersten Jahresbeitrag
im folgenden Jahr.
Art. 25 Haftung
Der Verein haftet für gemeinsame Verbindlichkeiten mit seinem
Vereinsvermögen. Eine persönliche Haftung aller Mitglieder ist
ausgeschlossen.
VI Auflösung
Art. 26 Auflösung
Die Auflösung der SV-HPR kann nur durch eine zu diesem Zweck
einberufene Mitgliederversammlung beschlossen werden. Dazu ist eine
Dreiviertelmehrheit der anwesenden stimmberechtigten Mitglieder
erforderlich.
Verwendung des Vermögens
Die letzte Mitgliederversammlung legt die Verwendung des
Vereinsvermögens fest. Es hat sinngemäss dem Zweck der SV-HPR zu
dienen.
VII Höhe der Mitgliederbeiträge
Art. 27 Höhe der Mitgliederbeiträge*
Die Mitglieder bezahlen ab 1.1.2007 folgende jährliche Beiträge:
- Einzelmitglieder Fr. 120.-
- Kollektivmitglieder Fr. 180.-
- Regionalgruppen Fr. 0.-
- Passivmitglieder Fr. 80.-
- Ehrenmitglieder Fr. 0.-
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VIII Inkrafttreten
Art. 28 Inkrafttreten
Diese Statuten treten gemäss Beschluss der Mitgliederversammlung vom
17. April 1999 per sofort in Kraft und ersetzen alle vorgängigen
Versionen.
Zollikon, 17. April 1999
Die Präsidentin: Der Aktuar:
(Ursula Zeller) (Johannes Zürrer)
*
Änderung der MV 2007
** vorgeschlagene
Änderung MV 2008
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